Novellierung der Geflügelpest-Verordnung

Mit 22.04.2023 wurden die Gebiete in denen ein stark erhöhtes Geflügelpest-Risiko gilt, aufgehoben.

Das bedeutet, die Stallpflicht gilt nicht mehr.


Da jedoch davon auszugehen ist, dass die Aviäre Influenza in der Wildgeflügelpopulation auch in den Sommermonaten vorkommen wird und das Risiko für eine Übertragung in den Hausgeflügelbestand weiterhin bestehen bleibt, wurde das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. In Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind bei der Haltung von Geflügel Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.


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26.04.2023