Trenninfo für Bioabfall bzw. Abfallwegweiser

Umweltprofis

Der BAV Rohrbach bittet um Beachtung beiliegender Trenninfo für Bioabfall.

Besonders hervorzuheben ist die Entsorgung von Katzenstreu: Katzenstreu gehört nicht in den Bioabfall, sie muss über die Restmülltonne entsorgt werden. Begründung: die Kompostierer können bei der Abholung nicht erkennen ob im Biosackerl kompostierbare Katzenstreu ist oder nicht. Ausschlaggebend für die Kompostierung ist zudem die Dauer der Zersetzung des Materials. Das heißt: auch wenn auf einer Verpackung steht, dass das Material kompostierbar ist, gilt das nicht für jede Kompostierungsart.

Was_darf_in_den_Bioabfallsack_und_was_nicht.pdf (0.15 MB)

Maisstärkesäcke bitte unbedingt trocken und kühl lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Weiters sind im Abfallwegweiser zusätzliche Informationen betreffend Mülltrennung und Entsorgung.

Abfallwegweiser für den Bezirk Rohrbach.pdf (1.14 MB)

19.01.2022