Bekanntmachung von Instandhaltungsarbeiten an der österreichisch-deutschen Grenze

BEKANNTMACHUNG

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) gibt bekannt, dass in den Katastralgemeinden 47106 Neustift und 47112 Rannariedl in der Zeit vom 30.03. bis voraussichtlich 15.05.2026 aufgrund des Staatsvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland, BGBl. Nr. 490/1975 idgF, von einer österreichischen Arbeitsgruppe Arbeiten zur Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze durchgeführt werden.

Die hiermit vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen betrauten Personen dürfen nach § 12 Abs. 1 des Staatsgrenzgesetzes, BGBl. Nr. 9/1974 idgF, zur Durchführung dieser Arbeiten ohne Zustimmung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten

  • die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegenden Grundstücke mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren,
  • Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen, welche die Vermessungs- und Vermarkungs-arbeiten, sowie die Sichtbarkeit der Staatsgrenze behindern, im notwendigen Umfang beseitigen oder stutzen und
  • alle erforderlichen Staatsgrenzzeichen anbringen und sichern.

Gegebenenfalls können bei den o.a. Arbeiten auch unbewaffnetes Personal, sowie Kraftfahr-zeuge des österreichischen Bundesheeres eingesetzt werden.

Verantwortliche Leiterin der Arbeitsgruppe ist Dipl.-Ing. Madalina-Iasmina Gaina, ausführender Techniker vor Ort ist Bernhard Baumüller (+43 (0)664 110 4370).

23.03.2026