Neues OÖ Hundehaltegesetz 2024 - Informationsseite des Landes OÖ

Hunde

Mit 1. Dezember 2024 tritt das neue OÖ Hundehaltegesetz in Kraft. Das Land Oberösterreich hat dazu eine neue Internetseite online gestellt. Hier finden Sie Wissenswertes zum neuen Gesetz ...


GROSSE HUNDE 

Alle ab dem 1.12.2024 NEU angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat), müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. 

"Große Hunde", die bei einer NEUANMELDUNG bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren. 

 

SPEZIELLE RASSEN

 Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden.  

Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).  


FRISTEN

Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen: 

●    Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat. 

●    Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.  Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben. 

Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die   Prüfung absolvieren.  

15.11.2024