Baufertigstellung

Die Fertigstellung ist umgehend beim Gemeindeamt Neustift i.M. anzuzeigen. Etwaige im Baubescheid vorgeschriebene Atteste (z.B. Rauchfangbefund, Baumeisterbefund, E-Befunde usw.) sind vorzulegen. Bei der Fertigstellung ist zu unterscheiden, ob es sich um Kleinhausbauten (Wohnhäuser mit max. 3 Wohnungen) oder um sonstige Gebäude (Objekte mit Büro, Gewerbe, Landwirtschaft) handelt.

Fertigstellungsmeldung nach §42 für Kleinhausbauten (Onlineformular)

Fertigstellungsmeldung nach §43 für sonstige Gebäude (Onlineformular)

Info: Eine Wohnsitzanmeldung kann nur nach erfolgter Baufertigstellungsmeldung erfolgen.