Geburtenzuschuss

Jede Mutter erhält eine Förderung in der Höhe von € 300,00, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat und das Kind mit Hauptwohnsitz dazumeldet.

Die Gutscheine bzw. Grenzlandtaler können in allen Gewerbebetrieben in der Gemeinde Neustift i.M. eingelöst werden!

Neustift ist bei den Geburtenzuschüssen mit Abstand bei den großzügigsten Gemeinden im Bezirk (2. Stelle).

 

(GR 1999, 8/2014)