Gewerbeförderung

Für jeden neugeschaffenen Arbeitsplatz wird von der Gemeinde Neustift i.M. eine Förderung von € 800,00 gewährt. Anspruchsberechtigt sind nur Gewerbebetriebe. Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt, sofern der bereits geförderte Stand an Dienstnehmern durch die Neuaufnahme überschritten wird.

Dem Antrag auf Gewährung einer Gewerbeförderung sind eine Bestätigung des Sozialversicherungsträgers über den Stand an Beschäftigten (per Stichtag 30.06. des jeweiligen Jahres) und das Beschäftigungsausmaß beizulegen. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Gewerbeförderung aliquotiert.

  

(GR 4/1981, 4/1985, 7/1999, 6/2017)