Hauszufahrtenförderung - Achtung nur noch bis Ende 2024!

Bei der Errichtung von Hauszufahrten wird für den 20 m übersteigenden Teil eine einmalige Beihilfe von 35 % zu den Kosten der Oberfläche gewährt. Anträge sind nach Abschluss der Bauarbeiten einzubringen. 

Dem Antrag auf Gewährung einer Hauszufahrtenförderung sind die erforderlichen Unterlagen/Rechnungen anzuschließen. Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung max. 3 Jahre alt sein. Die geförderte Zufahrtsbreite ist mit 3,0 m beschränkt. Der Berechnung der Hauszufahrtenförderung wird unabhängig der tatsächlichen Oberflächengestaltung ein Asphalt-Mischgut (AC 16) in einem Ausmaß von 1 to = 5 m² zugrunde gelegt. 

Achtung diese Förderung läuft mit Ende des Jahres 2024 aus!

  

GR 2/1981, GV 7/2016, GR 6/2017, GR 5/2023)