Planung

Sobald Sie einen Planentwurf zur Verfügung haben, empfehlen wir Ihnen, diesen am Gemeindeamt durch unseren Amtssachverständigen bei einem Bauverhandlungstermin vorprü­fen zu lassen. So können eventuell erforderliche Planergänzungen schon vor Fertigstellung des Einreichplanes berücksichtigt werden.

Mit der Vorlage des Planentwurfes kann auch schon festgestellt werden, ob für das Bauvor­haben eine Baubewilligung oder nur eine Bauanzeige erforderlich ist. 

Für die Bauvorhaben sind demnach folgende spezielle Formulare zu verwenden:

Dem Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung ist eine Baubeschreibung (oder online) anzufügen!

Falls erforderlich, sollten Sie oder ein von Ihnen beauftragter Geometer spätestens jetzt um die Bauplatzbewilligung ansuchen.