Sobald Sie einen Planentwurf zur Verfügung haben, empfehlen wir Ihnen, diesen am Gemeindeamt durch unseren Amtssachverständigen bei einem Bauverhandlungstermin vorprüfen zu lassen. So können eventuell erforderliche Planergänzungen schon vor Fertigstellung des Einreichplanes berücksichtigt werden.
Mit der Vorlage des Planentwurfes kann auch schon festgestellt werden, ob für das Bauvorhaben eine Baubewilligung oder nur eine Bauanzeige erforderlich ist.
Für die Bauvorhaben sind demnach folgende spezielle Formulare zu verwenden:
Dem Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung ist eine Baubeschreibung (oder online) anzufügen!
Falls erforderlich, sollten Sie oder ein von Ihnen beauftragter Geometer spätestens jetzt um die Bauplatzbewilligung ansuchen.