Staatsbürgerschaftsnachweis

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt58,00 €

Zuständig

Zuständig ist jedes Standesamt/jeder Standesamtsverband  einer österreichischen Gemeinde (unabhängig vom Wohnort - Hauptwohnsitz). 

Staatsbürgerinnen/Staatsbürger ohne Hauptwohnsitz in Österreich, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA).


Für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag ist die erstmalige Beantragung und Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises gebührenfrei.