Strafregisterbescheinigung

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt23,10 €

Zuständig

nur auf Antrag möglich!


Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigungen können, je nach beantragter Strafregisterbescheinigung, unterschiedlich hoch sein. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Für die Beantragung


Für den Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (z.B. Kinder- und Jugendfürsorge), zusätzlich

  • Beilagengebühr: € 6,00 (pro Bogen)
    Die Beilagengebühr ist insbesondere in jenen Fällen zu entrichten, in denen eine Bestätigung des (zukünftigen) Arbeitsgebers, dass die Bescheinigung für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, beigelegt wird.


Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung

  • Zeugnisgebühr: € 21,00 (pro Bogen)
    Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt € 23,10 (bei elektronischem Antrag mit ID Austria, € 15,10).
  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro