Schul-/Studienbeihilfe

Schüler/Studenten, die in einem auswärtigen Internat/Heim/Wohnung untergebracht sind, erhalten pro Schul- bzw. Studienjahr eine Studienbeihilfe von € 70,00. Für Studenten, die zum Zwecke des Schul-/Studiumbesuchs ein Ticket des öffentlichen Verkehrs erworben haben (z.B. Semesterticket, Klimaticket, Bayernticket, o.ä.), erhöht sich die Studienbeihilfe auf € 170,00 pro Studienjahr.

Die Förderung ist an den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neustift i.M. gebunden und wird nach Abschluss des Schul- bzw. Studienjahres und nach Vorlage der erforderlichen Nachweise (Schulbesuchsbestätigung, Studiennachweis, Heim-/Internatsbestätigung, Zahlungsnachweis Ticket) zur Auszahlung gebracht. 

Anträge sind spätestens 3 Jahre nach Abschluss des betreffenden Schul-/Studienjahres einzubringen. Die Kosten des Tickets müssen die Förderhöhe von € 100,00 übersteigen. 

 

(GR 7/2014, 6/2017, 4/2024)