Schul-/Studienbeihilfe

Schüler/Studenten, die in einem auswärtigen Internat/Heim/Wohnung untergebracht sind, erhalten pro Schul- bzw. Studienjahr eine Studienbeihilfe von € 70,00. Für Studenten, welche zusätzlich ein Semesterticket beantragt haben, erhöht sich die Studienbeihilfe auf € 170,00 pro Studienjahr.

Die Förderung ist an den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neustift i.M. gebunden und wird nach Abschluss des Schul- bzw. Studienjahres und nach Vorlage der erforderlichen Nachweise  (Schulbesuchsbestätigung, Studiennachweis, Heim-/Internatsbestätigung, Semesterticket) zur Auszahlung gebracht. 

 

(GR 7/2014, 6/2017)